Fahrpreise und Beförderungsbedingungen

Einzelfahrkarte Ortsbereich
5er Karte Ortsbereich
10er Karte Ortsbereich
Schülerfahrkarte
10er Schülerfahrkarte
Kinder bis 6 Jahre
1,90 €
8,50 €
15,50 €
1,50 €
11,00 €
frei

Diese neuen Preise gelten ab 1.3.2023.

Der Bürgerbusverein Wengern ist verpflichtet sich der Fahrpreisentwicklung bei der VER (Verkehrsgesellschaft des Ennepe-Ruhr-Kreises) anzupassen. Der allgemeine Kostenanstieg im vergangenen Jahr, insbesondere die drastischen Erhöhungen der Diesel-Preise, machten die Preiserhöhungen dringend notwendig.

Informationen zu den Einzel- und Mehrfahrten

Pro kostenpflichtige Fahrt wird bei Einzelfahrten kein Fahrausweis ausgegeben.

Nur bei dem Erwerb von Mehrfachkarten werden die zugehörigen 5er-, 10er- und 10er-Schüler-Fahrkarten ausgehändigt.

Auf den Linien des Bürgerbusvereins Wengern gilt ab 1.5.2023 auch das sog. Deutschlandticket, da es nach §2 Regionalisierungsgesetz für den gesamtem ÖPNV in Deutschland Geltung haben soll.

Das Deutschlandticket können Sie nicht beim Bürgerbusverein erwerben, sondern nur digital auf entsprechenden Internetseiten oder über die Apps der Verkehrsbetriebe, z.B. VER, VRR oder der Deutschen Bahn.

Darüberhinaus gelten auf den Linien des Bürgerbusvereins keine Fahrausweise und keine Monatskarten bzw. keine Vergünstigungskarten des sonstigen ÖPNV (zB. VER).

Die Fahrtkosten beziehen sich auf eine Fahrt und berechtigen nicht zur Fahrtunterbrechung bzw. nicht zur Rückfahrt. Das Umsteigen auf eine andere Linie des Bürgerbusvereins im Ortsverkehr erfolgt kostenlos.


Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen des Bürgerbusvereines Wetter e.V. sind maßgebend. Ansonsten gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen des VRR/VER, soweit diese nicht durch die Vorschriften des Bürgerbusverein ausdrücklich abgedungen wurden. Die Beförderungsbedingungen können in der Geschäftsstelle des Bürgerbusverein eingesehen werden.


Unentgeltliche Beförderung
Schwerbehinderte sowie deren Begleitpersonen im Sinne des § 59 (2) Ziffer 1 des Schwerbehindertengesetzes (amtl. Ausweis + Marke) werden unentgeltlich befördert. Für Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Kinderwagen steht eine Rampe zur Verfügung. Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen benötigen Personen die nicht in der Lage sind den Bus aus eigener Kraft zu betreten eine Begleitperson.


Beförderungsentgelt für Gegenstände und Tiere
Handgepäck, Kinderwagen für mitreisende Kinder, ein Paar Ski und ein Rodelschlitten pro Fahrgast werden unentgeltlich befördert, soweit die Mitnahme der Gegenstände im Fahrgastraum möglich ist. Mitgeführte Tiere werden unentgeltlich befördert, solange sie keinen Sitzplatz blockieren. Fahrräder werden gegen Extra Entgelt (Zusatzfahrkarte) befördert, soweit genügend Platz zur Verfügung steht.
Das Mitführen von Hunden ist erlaubt.


Erhöhtes Beförderungsentgelt
Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt € 50,–. Es wird unter den Voraussetzungen des § 9 der Beförderungsbedingungen erhoben. Muss das erhöhte Beförderungsentgelt vom Bürgerbusverein eingezogen werden, wird ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt von € 10,- erhoben.


Reinigungskosten
Bei Verunreinigungen des Fahrzeuges werden Reinigungskosten von mindestens € 30,- zuzüglich €10,- bei nachträglichem Einzug durch den Bürgerbusverein gemäß § 4 Absatz 6 der Beförderungsbedingungen erhoben.


Sonstige Bestimmungen
Kinder unter 6 Jahren müssen stets in Begleitung sein. Die begleitende Person muss über 6 Jahre alt sein.
Kinder unter 12 Jahren (< 150 cm) müssen mit geeigneten Kindersitzen entsprechend gesichert sein. Für diese Kinder stehen (im beschränkten Maße) Sitzschalen/-erhöhungen (Klasse I-III) bereit. Für Kleinkinder bis zu 9 Monaten müssen geeignete Babyschalen mitgeführt werden. Da nicht immer alle Kindersitze an Bord mitgeführt werden, bitten wir bei Bedarf das Bürgerbusbüro eine Stunde vor Fahrtantritt zu informieren.


Im Bürgerbus besteht strikte Anschnallpflicht.